US-EINWANDERUNGS- UND ZOLLBEHÖRDE
Zur Einreise in die Vereinigten Staaten ist ein gültiger Reisepass erforderlich, der bei Ankunft vorgezeigt werden muss. Im Rahmen des „Visa Waiver Program“ benötigen die Staatsbürger folgender Länder kein Einreisevisum: Andorra, Australien, Österreich, Belgien, Brunei, Dänemark, Finnland, Frankreich, Deutschland, Island, Irland, Italien, Japan, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, die Niederlande, Neuseeland,
Norwegen, Portugal, San Marino, Singapur, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz, Uruguay und Großbritannien, sofern sie im Besitz eines Reisepasses für Urlaub, Transit oder geschäftliche Zwecke sind und ihr Aufenthalt 90 Tage nicht übersteigt und, wenn sie auf dem Land- oder Luftweg ein reisen, ein Rückreise- oder Anschlussticket haben und an Bord einer Transportgesellschaft einreisen, die am Visa Waiver Program teilnimmt. Bürger der Vereinigten Staaten und Kanadas sind ebenfalls von den Visumsbestimmungen befreit.
Die Staatsbürger aller anderen Nationalitäten müssen ein Einreisevisum besitzen. Weitere Einzelheiten erfahren Sie in den Botschaften oder Konsulaten der Vereinigten Staaten im Ausland oder in den nächstgelegenen Büros der Fluggesellschaften. Der Beamte der US- Einwanderungsbehörde am Einreiseort erteilt die Erlaubnis, in das Land einzureisen und genehmigt die Länge des Aufenthaltes.
Besucher, die in den USA ankommen, erhalten im Flugzeug ein Zollerklärungsformular. Dieses muss ausgefüllt und bei Ankunft dem Inspektor der Zoll- und Einwanderungsbehörde übergeben werden. Wenn Besucher auf dem Landweg in die USA einreisen, müssen sie an einer US-Grenzübergangsstelle ihre Nationalität und ausländischen Einkäufe angeben.
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